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Positionen

Kein Regulationsbedarf

Degussa sieht für Nanomaterialien keinen speziellen oder zusätzlichen Regulationsbedarf. Die bestehenden Gesetze, Regeln und Verordnungen sowie REACH als Kernstück des neuen europäischen Chemikalienrechts sind für einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien ausreichend. Mit einer entsprechenden Position hat auch die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sommer 2006 geantwortet.

Da Nanomaterialien als physikalische Zustandsformen Stoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes (ChemG) sind, werden sie vom ChemG erfasst. Unabhängig von der Stoffmenge sind in Deutschland die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, nach der die Produkte eingestuft und gekennzeichnet sowie entsprechende Maßnahmen für den Arbeitsschutz ergriffen werden. Die zugehörigen Daten sind in einem Sicherheitsdatenblatt zusammengefasst. Im verbrauchernahen Bereich gelten außerdem zusätzliche strenge Regelungen wie die Kosmetikverordnung oder das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.

Leitlinie

Wie wir verantwortungsvoll mit der Nanotechnologie umgehen, beschreibt Degussa in einer eigenen Leitlinie. Mehr

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